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Nützliche Info

Nützliche Info

Auf dieser Seite finden Sie alle nützlichen Informationen und Dokumente die Sie gerne herunterladen dürfen.

Campingordnung

Check-out kann bis 20.00 Uhr des Vortags oder spätestens bis 11.00 Uhr des Abreisetags erfolgen. Bei späteren Abrechnungen wird eine weitere Nacht automatisch hinzugerechnet. Das Nummernschild vom Stellplatz, evtl. Zwischenstecker (Adapter) und Kühlfachschlüssel sind bei der Abrechnung zurückzugeben.

Der Camping Tamaro verfügt über zwei moderne chemische WCs und Service-Stationen für Wohnmobile. Diese befinden sich bei den Sanitäranlagen.
Das Abwasser darf nur in die dazu bestimmten Behälter bei den Sanitäranlagen und auf keinen Fall auf dem Grundstück oder in die Strassenabläufe entleert werden.

Mieter und Begleitpersonen, die während des Aufenthaltes ausserhalb des Campings übernachten (max 5 Nächte), haben ihre Abwesenheit vor dem Verlassen des Platzes am Schalter zu melden.

Im Übrigen gelten die Campingordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Campings Tamaro.

Auf Camping-Gebiet und beim Bootssteg ist es nicht erlaubt.

Laut Campinggesetz und Reglement (Art. 4) darf ein Zelt, ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen nicht länger als fünf Nächte unbewohnt stehen bleiben (einzige Ausnahme bilden die Jahresplätze).

Autos müssen mit entsprechender Autovignette auf der Windschutzscheibe links vor dem Führersitz versehen werden und dürfen nur auf dem gemieteten Stellplatz geparkt werden.

Autowaschen ist nur in der Autowaschanlage und ausserhalb der Ruhezeiten gestattet.
Keinesfalls dürfen Chemie- WCs oder Abwassertanks geleert werden.

In der Zeit der Badesaison ist eine Badezone ausgetonnt. Die mit gelben Bojen markierte Zone darf nicht verlassen werden, auch nicht mit Luftmatratzen. Hier darf weder gesurft noch mit anderen Wassersportfahrzeugen gefahren werden. Der Strand wird in der Sommersaison durch einen Bademeister beaufsichtigt. Den Anweisungen des Bademeisters ist Folge zu leisten. Der Aufenthalt im Wasser erfolgt auf eigene Verantwortung. Baden während der Nachtruhe ist nicht erlaubt.

Laut Campinggesetz und Reglement (Art. 3.3) sind pro Stellplatz nur ein Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Zelt erlaubt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann zusätzlich ein Zelt von bescheidenen Ausmassen (max. 3x2 m) aufgebaut werden.

Der Mieter eines Stellplatzes hat Besucher bei deren Anreise am Schalter zu melden. Als Tagesbesuch gilt der Besuch zwischen 8.00 und 20.00 Uhr. In der Sommersaison können Tagesbesuche gegen Gebühr bewilligt werden.

Drohnen aller Art sind innerhalb des Camping Geländes nicht erlaubt (Flugverbotszone).

Es ist strengstens untersagt Elektroautos jeder Art an der Stromsäule des Stellplatzes aufzuladen.

Innerhalb des Campings ist die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h einzuhalten.
Während der Nacht- und Mittagsruhe ist jeder Motoren verkehr innerhalb des Campings untersagt.

Die Autos sind auf der Parzelle zu parkieren (Prestige 1&2, Luxus 1&2, Luxus Plus, Iglu Plus). Für die Bungalows stehen die nummerierten Parkplätze innerhalb des Campingplatzes zur Verfügung.

Lärmende Kinderfahrzeuge, ferngesteuerte Fahrzeuge wie Autos, Schiffe oder Flugzeuge mit Benzinmotor sind innerhalb des Geländes nicht erlaubt.

Offene Feuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.

Ist verboten auf dem Campingareal.

Grillen ist nur auf einem Grill erlaubt, ohne die Umgebung zu belästigen (Rauch, usw.).

Sie sind beim Camping Tamaro die ganze Saison herzlich willkommen. Bei Gruppen/Schulklassen muss eine Person über 25 Jahre anwesend sein. Bei der Anreise der Gruppe wird dem Gruppenleiter eine Verhaltensordnung übergeben.

Hunde sind innerhalb des gesamten Campingareals nicht zugelassen.

Der Camping Tamaro ist ausgerüstet mit Swisscom Public Wireless LAN. Eine drahtlose Internetverbindung kann von jedem Stellplatz aus erstellt werden und ist im Preis inbegriffen.

Unter 18 Jahren nur in Begleitung der Eltern.

Wir akzeptieren Kreditkarten (Visa und Mastercard), Debitkarten (EC-Karte und Postfinance Karte) und Twint. Wir akzeptieren auch Euro-Banknoten.

Die Einrichtungen des Kinderspielplatzes dürfen nur von Kindern zwischen 9.00 und 22.00 Uhr benützt werden. Fussballspielen ist verboten. Benützung auf eigene Verantwortung.

«Oben ohne» ist nur am Strand erlaubt. Nackte Kinder sollten nicht frei herumlaufen.
Bitte achten Sie als Gast des Restaurants und Minimarket auf passende Kleidung, Bikini und Badehosen gehören nicht dazu.

Der Anschluss von lärmenden Klimaanlagen ist nicht gestattet.

In der Frühlings- und Herbstsaison ist zwischen 12.00 und 14.00 Uhr Mittagsruhe. Während der Mittagsruhe ist jeder Motorenverkehr innerhalb des Campings untersagt. Ein- und Ausfahrt sind gesperrt.

Motorboote sind innerhalb des gesamten Campingareals nicht zugelassen.

Nur Zeltlautstärke. Das gilt auch für Radio und Fernsehgeräte. Die Umgebung darf nicht gestört werden.

Von 22.30 bis 7.00 Uhr ist Nachtruhe auf dem Campingplatz sowie am Strand.

Für Elementarschäden durch die Natur (durch Wind und Gewitter verursacht) übernimmt der Camping Tamaro keine Haftung.

In der Sommersaison sowie - bei erhöhter Belegung - in der Frühlings- und Herbstsaison wird der Camping nachts durch einen Aufseher überwacht. Im Notfall kann der Aufseher jederzeit telefonisch erreicht werden (siehe Telefon-Nr. am Schalter).
In der Frühlingsund Herbstsaison steht nachts eine Notfallnummer zur Verfügung (Achtung: kein Sanitätsdienst).

Die stationierten Fahrzeuge dürfen nicht über die Abgrenzungen des Stellplatzes hinausragen und müssen so gestellt werden, dass längs und hinten mindestens eine Distanz von 50 cm bis zur Abgrenzung bleibt.

Die Parkplätze vor der Schranke dienen, soweit nicht zusätzlich gemietet, ausschliesslich

der vorübergehenden Nutzung. Beim Eintreffen während der Ruhezeiten ist das Fahrzeug ausserhalb des Campingplatzes abzustellen. Die Parkplätze in der Eingangsstrasse sind bis 9.00 Uhr am folgenden Tag freizugeben.

Pro Stellplatz sind insgesamt max. fünf Personen (Mieter, Begleitpersonen, Besucher mit Übernachtung inkl. Kinder unter fünf Jahren) zugelassen; in den Zonen Igloo und Igloo Plus max. drei Personen. In der Zone Bungalow hängt die Maximalbelegung vom gemieteten Bungalow ab.

Der Stellplatz darf nur vom Mieter und den bei der Anreise gemeldeten Begleitpersonen sowie Besuchern benützt werden. Jeder Personenwechsel ist unverzüglich am Schalter zu melden.

Platzverweis erhält, wer die Anweisungen des Campingplatzes nicht befolgt. Verstösse gegen die Camping ordnung können eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 100.– bis maximal CHF 300.– und den Platzverweis zur Folge haben.

Reservationen über die Website www.camping tamaro.ch sind stets kostenlos und 24/7 möglich. Benötigt wird nur eine E-Mail -Adresse und eine Kreditkarte. Zur Reservationsbestätigung ist eine Anzahlung von CHF 50.– zu leisten (50% des Mietpreises bei Bungalows), die bei Einhalten der Vertragsbedingungen und der Campingordnung (insbes. der Verhaltensnormen) an die Schlussrechnung angerechnet wird. Bei Reservationen per Telefon und E-Mail beträgt die Buchungs gebühr CHF 50.–.

Die Sanitäranlagen sind weder ein Tummelnoch ein Aufenthaltsplatz!
Lautes Sprechen und Geschrei sind absolut zu unterlassen. Ganz besonders ist zu beachten, dass die gelben Lavaboumrandungen keine Sitzbänke sind.
Die Sauberkeit in den Wasch- und WC-Anlagen muss respektiert werden: Der Boden darf nicht unnötig mit Wasser bespritzt und keinesfalls gewässert werden, die Kommunikation soll in gemässigter Lautstärke erfolgen.
Lautes Sprechen und dröhnendes Gelächter bitte vermeiden. Schuhe sind nicht in den Waschanlagen zu reinigen. Für diesen Zweck sind ausserhalb der Waschanlagen entsprechende Wasserhähne angebracht.
Die Wasch- und WC-Anlagen sind so sauber zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.

Die Schranken bleiben von 22.30 bis 7.00 Uhr geschlossen.

In der Frühlings- und Herbstsaison ebenso in der Mittagspause zwischen 12.00 und 14.00 Uhr. Spät-Heimkehrer müssen ihr draussen geparktes Fahrzeug unbedingt bis 9.00 Uhr abholen.

Spielen ist nur in den für die Freizeit bestimmten Zonen – insbesondere nicht zwischen Wohn wagen, Wohnmobilen und Zelten – erlaubt.
Fahrradfahren ist nur auf den Wegen erlaubt. Die Benützung des Spielplatzes geschieht bei aller Sorgfalt und auf eigene Gefahr.

Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben oder festen Umzäunungen ist verboten. Die Aushebung von Löchern für den Wasserabfluss und die Einrichtung fester Bauten jeder Art sind untersagt.

Der Strom ist so sparsam wie möglich zu verwenden.
Jeder Stellplatz ist mit einem Stromanschluss von 230 V und 13 A ausgestattet.

Hunde sind nicht erlaubt.
Katzen hingegen sind toleriert, dürfen aber nur innerhalb ihres eigenen Stellplatzes und an der Leine gehalten werden.

Alle Anhänger und Trailer gehören auf den entsprechenden Abstellplatz.

Um die Privatsphäre zu gewährleisten, ist es nicht gestattet, Stellplätze von anderen Gästen zu überqueren. Bitte benutzen Sie die gemeinsamen Passagen und betreten nicht die Stellplätze anderer Gäste

Auf dem Camping sind drei Sammelstellen vorhanden. Ausserhalb dieser Stellen dürfen keine Abfälle deponiert werden.
Handeln wir alle vernünftig und ökologisch? Es gibt drei Prioritäten: vermeiden, vermindern und verwerten. Weitere Informationen sind den Unterlagen über Abfall und Umwelt zu entnehmen

Radfahrer sind gebeten, rücksichtsvoll zu fahren.
Radfahren ohne Beleuchtung ist ab Einbruch der Dunkelheit verboten.

Sämtliche öffentliche Camping Bereiche werden für Ihre Sicherheit rund um die Uhr videoüberwacht.

Es ist möglich, zwischen 7.00 und 22.30 Uhr Ihre Wäsche zu waschen. Aus ästhetischen und dekorativen Gründen ist es nicht gestattet, einen Draht zwischen den Bäumen zu legen und darauf Ihre Wäsche aufzuhängen. Wir bitten Sie, den Wäschetrockner oder Ihren eigenen Wäscheständer zu benutzen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann zusätzlich ein Zelt von bescheidenen Ausmassen (max. 3x2 m) aufgebaut werden.

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur angemeldeten Personen gestattet.
Personenwechsel sowie Besucher sind rechtzeitig bzw. vor Betreten des Platzes am Schalter anzumelden.